RUNDER TISCH MOORBURG
Satzung

Der Runde Tisch Moorburg hat zum Ziel, die Herausnahme aller Gebiete von Moorburg
und Francop-Ost aus der Zuständigkeit des Hafenentwicklungsgesetzes zu erreichen.
Damit soll die Existenz von Moorburg und dessen zukünftige Entwicklung als Wohnort,
unter Wahrung seines jetzigen Charakters gewährleistet werden. Bis zur Erreichung
dieses Ziels ist es Aufgabe des Runden Tisches eine Verbesserung der
Lebensbedingungen zu erreichen und Entwicklungen, die dem entgegenwirken
(Verschlechterung der Sozial- und Wirtschaftsstruktur, Abbau der Infrastruktur,
schleichender Zerfall und Abriss von Häusern usw.) abzuwehren. Langfristig wird eine
breite Beteiligung aller BürgerInnen an der Entwicklung einer Zukunft für den Ort
angestrebt.

Der Runde Tisch wird alle zwei Jahre auf einer öffentlichen Bürgerversammlung gewählt.
Die Wahl erfolgt geheim. Im Übrigen gelten die Wahlgrundsätze des allgemeinen
Vereinsrechts. Wahlberechtigt und wählbar sind alle Bürgerinnen und Burger mit
Hauptwohnsitz, Nebenwohnsitz oder Grundbesitz in Moorburg, die mindestens 18 Jahre
alt sind. Die Bürgerversammlung entscheidet über die Zahl der zu wählenden Mitglieder
des Runden Tisches.

Der Runde Tisch tagt in der Regel einmal im Monat öffentlich an einem allgemein
bekannten Ort und Termin. Im Übrigen arbeitet er nach eigener Geschäftsordnung.

Oberstes Beschlussorgan ist die Bürgerversammlung. Die Beschlüsse der
Bürgerversammlung sind für den Runden Tisch bindend. Bei Abstimmungen gilt, wenn
nichts anderes bestimmt ist, die einfache Mehrheit der anwesenden wahlberechtigten
Personen. Der Runde Tisch ist gegenüber der Bürgerversammlung berichts- und
rechenschaftspflichtig.

Eine Bürgerversammlung wird mindestens alle 6 Monate vom Runden Tisch einberufen.
Auf Verlangen von mindestens 30 wahlberechtigten Personen, dokumentiert durch deren
Unterschrift, hat der Runde Tische eine außerordentliche Bürgerversammlung
einzuberufen. Die Einladung zu einer Bürgerversammlung erfolgt unter Bekanntgabe der
Tagesordnung, spätestens 14 Tage vor dem Termin, durch eine Hauswurfsendung.

Die Annahme der Satzung des Runden Tisches bedarf der einfachen Mehrheit der
Bürgerversammlung, eine Änderung der Satzung auf einer Bürgerversammlung bedarf
einer 2/3 Mehrheit bei mindestens 30 anwesenden wahlberechtigten BürgerInnen. Eine
Änderung des ersten Absatzes und des 1 Satzes des 4. Absatzes dieser Satzung bleibt ausgeschlossen.

Die Bürgerversammlung hat das Recht, mit einfacher Mehrheit bei mindestens 30
wahlberechtigten Personen einzelne Mitglieder des Runden Tisches abzuwählen oder mit
2/3 Mehrheit bei mindestens 30 anwesenden wahlberechtigten Personen den Runden
Tisch aufzulösen.

Moorburg, im November 1996
Diese Satzung wurde auf einer Bürgerversammlung am 4.11.1996,im alten Moorkathen,
einstimmig bei einer Enthaltung beschlossen.